Prostituiertenschutzgesetz

Wie die meissten vielleicht schon gehört haben, wird in diesem Jahr das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten. Gerüchte, Meinungen und Fakten gehen derzeit noch oft durcheinander daher wollen wir hier für etwas Klarheit sorgen:

 

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

– Anmeldepflicht / Registrierung
– Konzessionierungsplicht von Betriebsstätten
– Beratungspflicht
– ärztliche Untersuchungspflicht

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProSchG) gilt mittlerweile als beschlossene Sache
und die Umsetzung in der Praxis wird bald beginnen.

Wir können Euch nur raten, Euch rechtzeitig mit der Ausgestaltung und Inhalt zu befassen und Eure Tätigkeit entsprechend auszurichten. Um über alle Neuigkeiten und weitere Infos auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Euch www.voice4sexworkers.com.