Prostitutionsgesetz 2017

Der Weg ist nun endlich frei für die seit langem geplanten Verschärfungen des Prostitutionsgesetz in Deutschland. Bedingt durch die Flüchtlingskrise wurden einige Zeitintervalle für die Anmeldung und Beratungen mit Blick auf die derzeitige ohnehin stärkereBelastung der Kommunen erheblich ausgedehnt. Sonderregelungen soll es jedoch für Prostituierte zwischen 18-21 Jahren geben.

Das Gesetz wird im Juli 2017 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen:

Anmeldepflicht – ja, aber nicht wir ursprünglich geplant in jeder Kommune sondern nur in einer Einzigen

Gesundheitsamt – Besuch einmal pro Jahr

Kondompflicht – mit Bussgeldern bei Verstoss bis zu 50.000 Euro, auch für Freier

Erlaubnispflicht – für Bordellbetriebe mit Überprüfung des Inhabers

Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht droht den Frauen ein Bußgeld von ca. 1000 Euro.

Mit bis zu 50 000 Euro müssen hingegen die Bordellbetreiber rechnen, wenn sie gegen ihre gesetzlichen Auflagen verstoßen.

Was weiter im Detail geregelt sein wird, bleibt abzuwarten. Das Gesetz muss noch einige parlamentarische Hürden nehmen und es sind daher immernoch Änderungen möglich.

Vorallem wird die “Gelegenheitsprostituion” nicht gesondert behandelt. Es soll von vornherein ausgeschlossen werden, dass hier ein Schlupfloch entsteht. ALLE Frauen aus dem Gewerbe fallen damit unter das neue Gesetz, natürlich auch besondere Formen wie z.B. Dominastudios und Escorts.

Freuen können sich aber wohl die Grupper der reisenden Frauen. Es scheint möglich, dass nicht in jeder Stadt für kurzfristige Tätigkeit eine erneute Anmeldung notwendig sein wird, sondern nur in einer Stadt.

Sobald uns der genaue Gesetzestext vorliegt, werden wir ihn zur Verfügung stellen.