Whois Privacy Protection (WPP)

Im Rahmen der Registrierung von vielen Top-Level-Domains werden bei vielen Registrierungsstellen Kontaktdaten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse erfasst und öffentlich verfügbar gemacht. Durch Dritte können diese Daten einfach ausgelesen werden. Häufig geschieht das sogar systematisch und automatisiert.

Es gibt viele legitime Gründe, warum diese Daten nicht einfach verfügbar sein sollen. Whois Privacy Protection schützt Ihre Daten. Es verhindert wirkungsvoll z.B. die Zusendung von SPAM-E-Mails, Identitätsdiebstahl, Belästigungen, unzulässige Datensammlung, frühzeitiges Erkennen geplanter Marken- oder Produktnamen und das ungewollte Aufdecken der Identität der Domainkontakte.

So funktioniert Whois Privacy Protection
Im Rahmen der Registrierung einer Domain oder auch nachträglich kann die Maskierung der Inhaberdaten einer Domain jederzeit über uns aktiviert werden. Damit wird im Hintergrund sichergestellt, dass nur maskierte Domainkontaktdaten nach außen sichtbar werden.

Per E-Mail ist jederzeit eine Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Domainkontakt möglich. Eine E-Mail an die oben angegebene E-Mail-Adresse wird per Autoresponder beantwortet und enthält den Hinweis auf die Seite http://www.privacyprotection.domains. Dort wird ein Webformular zur Verfügung gestellt, mittels dem eine E-Mail an den entsprechenden Domainkontakt generiert werden kann. Diese wird dem ausgewählten Empfänger unverzüglich zugestellt. Anfragen per Briefpost an die maskierte Adresse werden entgegen genommen und weiter geleitet.

Unterstützte Top Level Domains
Unsere Whois Privacy Protection wird für nahezu alle gTLDs und eine Reihe von ccTLDs angeboten:
.COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ, .TV, .CC, .CO, .PL, .TK und z.Zt. über 180 new gTLDs. Die Anzahl der unterstützten TLDs wird laufend erweitert.

Sprechen Sie uns an!
Die Whois Privacy Protection bieten wir ausschliesslich für über uns registrierte Domains an.

keine SHA-1-SSL-Zertifikate mehr

Seit dem 1. Januar 2016 stellen Zertifikatsanbieter keine SHA-1-SSL-Zertifikate mehr aus. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Certification Authority/Browser (CA/B) Forum.
Außerdem lassen die gängigen Browser die SHA-1-Unterstützung auslaufen. Somit ist es nicht mehr möglich, SSL-Zertifikate mit dem Algorithmus SHA1 über uns zu bestellen oder zu verlängern. SHA1-Zertifikate müssen durch SHA-256- (SHA-2) Zertifikate ersetzt werden. Betroffen davon sind aber lediglich ältere, mehrjährige Zertifikate mit einem Ausstellungsdatum vor 2015, da die seither über uns bestellten Zertifikate bereits per Default mit dem als sicherer geltenden Algorithmus SHA-2 signiert werden.

Seit Anfang 2016 werden von Browsern wie Google Chrome oder Mozilla Firefox SSL-Zertfikate mit SHA-1-Signatur nicht mehr akzeptiert und mit einem Zertifikatsfehler versehen. Spätestens ab dem 1.1.2017 werden dann gar keine SHA-1-signierten Zertifikate mehr akzeptiert werden. Sollten bei Ihnen noch SHA1-Zertifikate aktiv sein, so müssen diese ersetzt werden.

Prostitutionsgesetz 2017

Der Weg ist nun endlich frei für die seit langem geplanten Verschärfungen des Prostitutionsgesetz in Deutschland. Bedingt durch die Flüchtlingskrise wurden einige Zeitintervalle für die Anmeldung und Beratungen mit Blick auf die derzeitige ohnehin stärkereBelastung der Kommunen erheblich ausgedehnt. Sonderregelungen soll es jedoch für Prostituierte zwischen 18-21 Jahren geben.

Das Gesetz wird im Juli 2017 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen:

Anmeldepflicht – ja, aber nicht wir ursprünglich geplant in jeder Kommune sondern nur in einer Einzigen

Gesundheitsamt – Besuch einmal pro Jahr

Kondompflicht – mit Bussgeldern bei Verstoss bis zu 50.000 Euro, auch für Freier

Erlaubnispflicht – für Bordellbetriebe mit Überprüfung des Inhabers

Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht droht den Frauen ein Bußgeld von ca. 1000 Euro.

Mit bis zu 50 000 Euro müssen hingegen die Bordellbetreiber rechnen, wenn sie gegen ihre gesetzlichen Auflagen verstoßen.

Was weiter im Detail geregelt sein wird, bleibt abzuwarten. Das Gesetz muss noch einige parlamentarische Hürden nehmen und es sind daher immernoch Änderungen möglich.

Vorallem wird die “Gelegenheitsprostituion” nicht gesondert behandelt. Es soll von vornherein ausgeschlossen werden, dass hier ein Schlupfloch entsteht. ALLE Frauen aus dem Gewerbe fallen damit unter das neue Gesetz, natürlich auch besondere Formen wie z.B. Dominastudios und Escorts.

Freuen können sich aber wohl die Grupper der reisenden Frauen. Es scheint möglich, dass nicht in jeder Stadt für kurzfristige Tätigkeit eine erneute Anmeldung notwendig sein wird, sondern nur in einer Stadt.

Sobald uns der genaue Gesetzestext vorliegt, werden wir ihn zur Verfügung stellen.

Relaunch

Endlich ist es soweit. Wir haben auch mal an uns selbst gedacht und die “www.domina-werbung.de” überarbeitet. Das neue Design ist nun online – moderner, schneller und respnsive. Wir wünschen allen Kunden Frohe Weihnachten und ein Frohes Neues Jahr.

Wir hoffen auch in 2016 wieder als zuverlässiger Partner an Ihrer Siete zu sein und freuen uns auf alles das, was kommen wird!

Ihre Domina Werbung