keine SHA-1-SSL-Zertifikate mehr

Seit dem 1. Januar 2016 stellen Zertifikatsanbieter keine SHA-1-SSL-Zertifikate mehr aus. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Certification Authority/Browser (CA/B) Forum.
Außerdem lassen die gängigen Browser die SHA-1-Unterstützung auslaufen. Somit ist es nicht mehr möglich, SSL-Zertifikate mit dem Algorithmus SHA1 über uns zu bestellen oder zu verlängern. SHA1-Zertifikate müssen durch SHA-256- (SHA-2) Zertifikate ersetzt werden. Betroffen davon sind aber lediglich ältere, mehrjährige Zertifikate mit einem Ausstellungsdatum vor 2015, da die seither über uns bestellten Zertifikate bereits per Default mit dem als sicherer geltenden Algorithmus SHA-2 signiert werden.

Seit Anfang 2016 werden von Browsern wie Google Chrome oder Mozilla Firefox SSL-Zertfikate mit SHA-1-Signatur nicht mehr akzeptiert und mit einem Zertifikatsfehler versehen. Spätestens ab dem 1.1.2017 werden dann gar keine SHA-1-signierten Zertifikate mehr akzeptiert werden. Sollten bei Ihnen noch SHA1-Zertifikate aktiv sein, so müssen diese ersetzt werden.

Prostitutionsgesetz 2017

Der Weg ist nun endlich frei für die seit langem geplanten Verschärfungen des Prostitutionsgesetz in Deutschland. Bedingt durch die Flüchtlingskrise wurden einige Zeitintervalle für die Anmeldung und Beratungen mit Blick auf die derzeitige ohnehin stärkereBelastung der Kommunen erheblich ausgedehnt. Sonderregelungen soll es jedoch für Prostituierte zwischen 18-21 Jahren geben.

Das Gesetz wird im Juli 2017 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen:

Anmeldepflicht – ja, aber nicht wir ursprünglich geplant in jeder Kommune sondern nur in einer Einzigen

Gesundheitsamt – Besuch einmal pro Jahr

Kondompflicht – mit Bussgeldern bei Verstoss bis zu 50.000 Euro, auch für Freier

Erlaubnispflicht – für Bordellbetriebe mit Überprüfung des Inhabers

Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht droht den Frauen ein Bußgeld von ca. 1000 Euro.

Mit bis zu 50 000 Euro müssen hingegen die Bordellbetreiber rechnen, wenn sie gegen ihre gesetzlichen Auflagen verstoßen.

Was weiter im Detail geregelt sein wird, bleibt abzuwarten. Das Gesetz muss noch einige parlamentarische Hürden nehmen und es sind daher immernoch Änderungen möglich.

Vorallem wird die “Gelegenheitsprostituion” nicht gesondert behandelt. Es soll von vornherein ausgeschlossen werden, dass hier ein Schlupfloch entsteht. ALLE Frauen aus dem Gewerbe fallen damit unter das neue Gesetz, natürlich auch besondere Formen wie z.B. Dominastudios und Escorts.

Freuen können sich aber wohl die Grupper der reisenden Frauen. Es scheint möglich, dass nicht in jeder Stadt für kurzfristige Tätigkeit eine erneute Anmeldung notwendig sein wird, sondern nur in einer Stadt.

Sobald uns der genaue Gesetzestext vorliegt, werden wir ihn zur Verfügung stellen.

Relaunch

Endlich ist es soweit. Wir haben auch mal an uns selbst gedacht und die “www.domina-werbung.de” überarbeitet. Das neue Design ist nun online – moderner, schneller und respnsive. Wir wünschen allen Kunden Frohe Weihnachten und ein Frohes Neues Jahr.

Wir hoffen auch in 2016 wieder als zuverlässiger Partner an Ihrer Siete zu sein und freuen uns auf alles das, was kommen wird!

Ihre Domina Werbung