Bald ist es soweit…

Auch die Damen, die lange Zeit den Kopf in den Sand gesteckt haben erfahren in diesen Tagen, daß die anstehende Gesetzesänderung auch sie selbst treffen wird.
In den letzten Tagen und Wochen berichten uns immer mehr Ladies von Besuchen der Ordnungsämter und Polizei- und Zollbehörden. Vor allem zu Informationszwecken werden derzeit “Hausbesuche” erstattet, denn das neue “Prostituiertenschutzgesetz” hat es wirklich in sich. Im Prinzip handelt es sich um ein “Verbot mit Erlaubnispflicht”. Nach dem Inkrafttreten am 01. Juli 2017 darf Prostitution nur noch von registrierten Personen in genehmigten Betriebsstätten angeboten werden. Die Masse der Amateure und “Freizeitdirnen” haben das noch nicht wirklich realisiert.
Natürlich sind sie auc hier wieder unterwegs!! Die selbsternannten “Helfer” und “Retter” wollen, natürlich völlig uneigennützig!!! Damen und Studios/Bordelle beraten und bieten Hilfestellungen aller Art. Was diese “Helfer” qualifiziert bleibt meisst unklar, eine juristische und fachgerechte Ausbildung ist aber fast nie vorhanden. Schnell mal eben ein paar Foren gelesen und dann “Damen beraten”!

Unser Tipp an Sie ist der gleiche wie schon in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit:
Stützen Sie  Ihr Geschäft nicht auf irgendwelche Auskünfte und Gerüchte.
Holen Sie sich fachkundigen Rat bei den entsprechenden Behörden und fragen Sie norfalls einen kompetenten – objektiven – Rechtsanalt mit Erfahrung in der Branche.

Glauben Sie keinesfalls uneingeschränkt Kolleginnen, Freunden, Webmastern oder gar Gästen.
Auch wir können Ihnen keine abgesicherten Informationen liefern, denn wir sind keine Anwaltskanzlei und es kommt erschwerend hinzu, daß das “Prostituiertenschutzgesetz” zwar ein Bundesgesetz ist, also in ganz Deutschland gilt, jedoch die tatsächliche Umsetzung den Kommunen unterstellt ist. Was also in Berlin erlaubt sein wird muss in Augsburg noch lange nicht gelten.
Liberale Städte wie Berlin werden bestimmt einen weiteren Rahmen setzten als Städte in Bayern, die auf ein derartiges Gesetz schon lange gewartet haben;)

Wir wünschen Ihnen trotz der anstehenden Schwierigkeiten für alle Beteiligten weiterhin Gute Geschäfte und eine erfolgreiche Umstellung.

Das Gesetz und weitere Informationen erhalten sie hier.

Prostituiertenschutzgesetz

Wie die meissten vielleicht schon gehört haben, wird in diesem Jahr das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten. Gerüchte, Meinungen und Fakten gehen derzeit noch oft durcheinander daher wollen wir hier für etwas Klarheit sorgen:

 

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

– Anmeldepflicht / Registrierung
– Konzessionierungsplicht von Betriebsstätten
– Beratungspflicht
– ärztliche Untersuchungspflicht

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProSchG) gilt mittlerweile als beschlossene Sache
und die Umsetzung in der Praxis wird bald beginnen.

Wir können Euch nur raten, Euch rechtzeitig mit der Ausgestaltung und Inhalt zu befassen und Eure Tätigkeit entsprechend auszurichten. Um über alle Neuigkeiten und weitere Infos auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Euch www.voice4sexworkers.com.